Home Allgemein Was ist Zinsbindung, Prolongation, Forward-Darlehen und Laufzeit

Was ist Zinsbindung, Prolongation, Forward-Darlehen und Laufzeit

Oft werden Begriffe wie Zinsbindung oder noch genauer Zinsbindungsfrist und Laufzeit verwechselt. Es ist ganz einfach:

Zinsbindungsfrist und Prolongation eines Darlehens
Das ist die Zeit, in der Zinsen für das aufgenommene Darlehen fest vereinbart werden. Die Zinsbindungsfrist  kann mit einer Bank frei verhandelt werden, üblich sind Fristen von 5, 10 oder 15 Jahren. Aber auch kürzere oder längere Fristen sind möglich. Je länger die Frist, desto höher der festgelegte Zins. Günstige Zinsen gibt es zum Beispiel bei Fristen von 5 Jahren. Welche Frist für Sie sinnvoll ist, beraten wir natürlich bei einer anstehenden Finanzierung. Wenn eine Frist abläuft, kann neu verhandelt werden, das nennte man auch Prolongation. Das neue Darlehen muss aber nicht zwangsläufig bei der zuvor finanzierenden Bank abgeschlossen werden, da kann man durchaus den Markt vergleichen. Mit modernen Finanzierungsformen kann auch schon ab 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein neuer Zins verhandelt werden, diese Form von Darlehen wird oft Future- oder Forward-Darlehen genannt, also ein Darlehen für die Zukunft. Auch darüber beraten wir Sie natürlich, sollte in absehbarer Zeit Ihre Zinsbindungsfrist auslaufen und Sie sich den derzeit günstigen Zins am Markt sichern wollen.

Laufzeit eines Darlehens
Die Laufzeit beschreibt die Zeit des Darlehens bis zur endgültigen Rückzahlung. Sie ist in erster Linie von der Höhe der Tilgung abhängig, also davon, wie viel in welcher Zeit zurück bezahlt wird. Ist die Tilgung niedrig, ist die Laufzeit lang, je höher die Tilgung desto schneller ist das Darlehen zurück gezahlt. Wenn Sondertilgungen in einem Darlehen vereinbart wurden, kann dadurch die Laufzeit des Darlehens weiter verkürzt werden.

Ein Beispiel
Hans Dampf nimmt ein Darlehen in Höhe von 100.000 € auf, der Zins wird festgelegt mit nominal 1,5% und einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren, die lineare Tilgung beträgt 2%, die monatliche Rate 291,67 €. Die gesamte Laufzeit beträgt 37,33 Jahre, wenn der Zins sich zwischendurch nicht verändert. Nach 10 Jahren beträgt die Restschuld 78.436,61 €. Da ein höheres Zinsniveau herrscht  wird ein neuer Zins von 3,0% festgelegt. Wenn Peter Lustig die zuletzt erreichte Tilgung beibehält, erhöht sich die monatliche Rate aufgrund des höheren Zinssatzes auf 416,67 € und die Restlaufzeit beträgt nur noch 21,23 Jahre (gesamt 31,23 Jahre). Behält er aber die ursprüngliche Rate in Höhe von 291,67 € bei, verlängert sich die gesamte Laufzeit auf 47,24 Jahre, also 10 Jahre länger als ursprünglich gedacht. Eine kleine Grube, in die schon so mancher Häuslebauer reingefallen ist.

Wir beraten Sie bei neu zu finanzierenden Immobilien oder bei Verlängerung von bestehenden Darlehen selbstverständlich so, dass Sie Ihr Eigentum irgendwann ohne Restdarlehen genießen können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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