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Das Grundbuch – kein Buch mit sieben Siegeln

Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, in dem Eigentumsverhältnisse an dem jeweiligen Grundstück sowie die zugehörigen Lasten vermerkt sind. Auch mit dem Eigentum verbundene Rechte können dort verzeichnet sein. Auf Grundlage des Registerrechts sind die Amtsgerichte als Grundbuchämter für die in deren Bezirk liegenden Grundstücke zuständig.

Das Grundbuch ist in mehrere Bereiche und Abteilungen gegliedert. Auf dem Deckblatt ist das als Grundbuchamt zuständige Amtsgericht und die Angabe von Band und Blatt vermerkt.

Im Bestandsverzeichnis ist Lage und Größe des Grundstücks entsprechend der Bezeichnung im Kataster (Gemarkung, Flur und Flurstück) verzeichnet. Dem Bestandsverzeichnis folgen drei weitere Abteilungen.

Erste Abteilung
Hier sind die Eigentumsverhältnisse beschrieben, auch unter Angabe der jeweiligen Anteile der Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnisse.

Zweite Abteilung
Hier sind alle Lasten und Beschränkungen verzeichnet, die nicht in die Dritte Abteilung gehören. Das sind Auflassungsvormerkungen, Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, und Verfügungsbeschränkungen (z. B. Reallast, Erbbaurecht, Vorkaufsrecht, Wohnrecht, Sanierungsvermerke, Nießbrauch, Vermerke zu Insolvenz und Testamentsvollstrecker).

Dritte Abteilung
Sie enthält alle Grundpfandrechte wie Hypotheken, auch Zwangssicherungshypotheken, die beispielsweise Finanzämter für Steuerschulden eintragen lassen können, Grundschulden und selten auch Rentenschulden.

Wo bekomme ich den?
Einen aktuellen Grundbuchauszug von seinem Eigentum kann sich Jeder bei Vorlage seines Personalausweises beim Grundbuchamt persönlich abholen, dafür wird eine kleine Gebühr erhoben.

Wenn Sie mit uns zusammen eine Immobilie kaufen, kontrollieren wir natürlich vor dem Kauf auch das zugehörige Grundbuch und erklären Ihnen gerne den Inhalt, gerade was die Abteilung II betrifft.

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